Satzung

Name des Vereins

 

BSV Donnersbergkreis-Grünstadt e.V.

 

§ 1

Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein führt den Namen BSV Donnersbergkreis-Grünstadt „eingetragener Verein“ und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen unter der Nummer VR 11217.

Er hat seinen Sitz in Kirchheimbolanden. Der Verein ist Mitglied Behindertensportverbandes Rheinland-Pfalz und des Sportbundes Pfalz und ist an deren Satzungen gebunden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2

Zweck des Vereins

 

Zweck des BSV Donnersbergkreis-Grünstadt e.V., in dieser Satzung weiterhin kurz „Verein“ genannt, ist die Förderung von Leibesübungen für körperlich eingeschränkte Personen als Heilmaßnahme, als Erholungsfürsorge, zur Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der Arbeitskraft.

 

Der Verein verwendet seine Einkünfte ausschließlich zur Bestreitung der Ausgaben, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind.

 

Der Verein duldet in seinen Reihen keine parteipolitischen, konfessionellen und rassistischen Bestrebungen.

 

 

§ 2a

Gemeinnützigkeit des Vereins

 

Der Verein verfolgt gemäß § 2 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben auch bei Austritt oder Ausschluss, sowie bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf Beitragsrückzahlung oder Anteile aus dem Vereinsvermögen. Es darf niemand durch zwecksfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich geführt. Für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft dürfen Vergütungen an die Vorstandsmitglieder im Rahmen der nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei möglichen Beträge gezahlt werden. Notwendige Auslagen können erstattet werden.

 

 

§ 3

Mitglieder

 

Der Verein hat:  

Ehrenmitglieder

 

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Sie haben alle Rechte der Mitglieder, können jedoch von der Beitragszahlung befreit werden.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann erfolgen für

25-jährige erfolgreiche Bekleidung eines Amtes im Verein (Ernennung zum Ehrenmitglied im Vorstandsausschuss)

oder

40-jährige aktive Tätigkeit als Mitglied

oder

50-jährige treue Mitgliedschaft im Verein.

Bei der Ernennung zum Ehrenmitglied wird eine Ehrennadel in Gold überreicht und die Ernennung beurkundet. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied hat der Vorstandsausschuss zu beschließen. Die Ehrungen können vom Vorstandsausschuss wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem BSV Donnersbergkreis-Grünstadt e.V.  ausgeschlossen worden sind.

 

 

§ 5

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

 

 

§ 6

Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

 

§ 6a

 

 

§ 7

Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind:

 

 

§ 8

Hauptversammlung

 

 

§ 11

Vorstandsausschuss

 

§ 14

Auflösung und Namensänderung

 

BSV Donnersbergkreis-Grünstadt e.V.

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